MUSIKGARTEN Eltern Kind Kurse
MUSIKGARTEN BABY - 4 Monate - 18 Monate
Babys erfahren Musik vordergründig über die Körpererfahrung wie Streicheln, Schaukeln und Tanzen. In musikalischen Spielen mit ihren Eltern, oder Begleitpersonen erkunden die Babys Töne und Stimmen. Sie lernen erste Instrumente kennen, wie Rasseln, Klanghölzer, Trommeln und bunte Tücher. Für Eltern ist das eine wunderbare Gelegenheit altes Liedgut zu wiederholen und Neues kennenzulernen, um den Alltag musikalisch zu bereichern. Ein Kurszyklus besteht aus 15 Wochen. In den Kurskosten sind ein Instrumentenpaket (Rassel, Tuch und Klanghölzer) und das Liederheft inkl. CD enthalten. Aus hygienischen Gründen ist es wichtig, dass jedes Baby sein eigenes Instrumentenpaket zu jeder Stunde dabei hat.
15 TREFFEN = 160 € inkl. Liederheft mit CD und Instrumentensäckchen
MUSIKGARTEN I - 18 Monate - 36 Monate
Kleinkinder ab 18 Monaten bis 36 Monaten sind im Musikgarten I willkommen. Dort wird hauptsächlich Musik „selbst gemacht“. Das gemeinsame Singen, Kind gerechtes Instrumentieren stehen im Vordergrund. Die Kinder haben Spaß daran in Echospielen und gesprochenen Versen die eigene Stimme zu erkunden und auszuprobieren. Dieser Kurs geht auf den wachsenden Erlebnisraum des Kindes ein, welches immer aktiver und neugieriger wird. Für die Eltern bietet sich die Gelegenheit mit musikalischen Kinderspielen vertraut zu werden und diese mit nach Hause zu nehmen.
15 TREFFEN = 155 €, inkl. Liederheft und CD
MUSIKGARTEN II - 3 Jahre- 5 Jahre
Ab dem Kindergartenalter nehmen die Kinder den Ablauf des Jahres wahr. Aus diesem Grund orientieren sich die Themen nun an den Jahreszeiten und der Natur. Die Kinder werden immer selbstständiger und lösen sich allmählich vom Schoß der Eltern. Somit wird das Gruppenerlebnis noch intensiver. Ziel dieses Kurses ist es, dass die Kinder ein Gefühl für die Schönheit und die Wirkung der Musik entwickeln.
15 TREFFEN = 165 €, inkl. Liederheft und CD
Die Kurse finden wöchentlich statt, außer in den Ferien, sowie an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen. Ein Quereinstieg in laufende Kurse ist jederzeit möglich.
Versäumte Stunden der Teilnehmer gelten als gehalten und können leider nicht erstattet oder nachgeholt werden. Stunden, die von mir abgesagt werden müssen, werden nachgeholt oder ggf. anteilmäßig erstattet.
Die Haftung für Unfallschäden, Sachschäden und sonstige Schäden sowie die Aufsichtspflicht über das Kind im Kursgebäude liebt bei der Begleitperson.
Weitere Informationen wie Termine, Spielregeln und AGB zum Musikgarten finden Sie unter Downloads
Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.